Das Student*innenparlament (StuPa) ist in seiner konstituierenden Sitzung abermals nicht seiner Pflicht nachgekommen, einen vollständigen AStA zu wählen.
Folglich ist der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) seit Legislaturbeginn (Oktober 2026) unterbesetzt.
Der gesamte AStA hat seit Montag, 26.10., die Arbeit niedergelegt.
Warum Arbeitsniederlegung?
Der AStA-Vorstand ist momentan weder beschluss- noch entscheidungsfähig.
Seine Aufgaben können nicht verantwortbar und rechtssicher geleistet werden, insbesondere:
- die politische Interessensvertretung
- die institutionell-organisatorischen Pflichten wie bspw. die Abhaltung von AStA-Plena und Personalaufsicht
- sämtliche laufende Rechtsgeschäfte der Studierendenschaft
Was bedeutet die Arbeitsniederlegung?
Erreichbarkeit
Alle beim AStA und seinen Einrichtungen eingehenden Anfragen werden derzeit weder beantwortet noch bearbeitet.
Rückerstattung über die Verkehrsbetriebe / Verkehrsreferat
Die Bearbeitung der Anträge ruht. Die Entscheidung über Anträge sowie Auszahlungen werden momentan nicht fortgeführt.
Mögliche Fristverlängerungen zum Nachreichen von Unterlagen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
Sozialberatung und Härtefallstelle
Die Beratungsangebote der Sozialberatung und Härtefallstelle entfallen.
Die Bearbeitung sämtlicher Anträge zur solidarischen Rückerstattung ("Härtefallantrag") ruht, Auszahlungen werden nicht vorgenommen.
AStA-Referate
Von den AStA-Referaten geplante Veranstaltungen werden abgesagt. Über eventuelle Ausnahmen informieren die jeweiligen Referate.
Autonome Referate
Mitgliederversammlungen und Neukonstituierungen werden mangels technischer Zugänge nicht ordungsgemäß ablaufen können. Die Autonomie dieser Selbstvertretungsstrukturen ist indirekt gefährdet.
Autonome Tutorien
Ob die Autonomen Tutorien stattfinden können, wird zu gegebener Zeit kommuniziert.
Finanzanträge und Fachschaften
Über externe oder interne Finanzanträge kann während der Arbeitsniederlegung nicht entschieden werden.
Die Auszahlungen sämtlicher bereits bewilligter Gelder, zum Beispiel bei Fachschaften, können derzeit nicht vorgenommen werden.
Wie geht es weiter?
Die Arbeitsniederlegung bleibt so lange bestehen, bis das StuPa seiner satzungsgemäßen Pflicht nachkommt und einen vollständigen AStA wählt.