Befristungsleitlinie Auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt die Befristungsleitlinie (aktuelle Version 2018) der Philipps-Universität Marburg.
3. Wohnortwechsel 3. Wohnortwechsel zum Studienende (mehr als drei Monate des Antragssemsters) • change of residence at the end of studies (more than three months of the application semester)