Vier ständige Ausschüsse begleiten die Arbeit des Student*innenparlamentes. Es handelt sich hierbei um
Die Mitglieder der Ausschüsse werden gewählt oder entsandt. Es können weitere Ausschüsse einberufen werden.
Sie legen dem Student*innenparlament regelmäßig [...] [einen] schriftlichen Bericht [...] vor und stehen im Student*innenparlament persönlich für Fragen zur Verfügung. Der Vorstand des Student*innenparlamentes lädt die Ausschüsse hierzu spätestens zur Konstituierenden Sitzung des Student*innenparlamentes ein. (Artikel 16 Abs. 7 Satzung). Die Amtszeit eines Ausschusses beginnt mit der Konstituierenden Sitzung des Ausschusses und endet mit der Konstituierenden Sitzung des nachfolgenden Ausschusses (Artikel 16 Abs. 8 Satzung).
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse siehe auf deren jeweiliger Unterseite jeweils im Kasten auf der rechten Seite.