Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung des studentischen Wahlausschusses zu den Wahlen des Student*innenparlamentes (StuPa) und den Fachschaftsräten (FSR)

 

– originalgetreue Widergabe; offizielles Dokument siehe Datei unten –

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Student*innenschaft der Philipps-Universität Marburg
-Körperschaft des Öffentlichen Rechts-

Der Wahlausschuss der Student*innenschaft

WAHLBEKANNTMACHUNG

1. Allgemeines

Im Sommersemester 2026 finden folgende Neuwahlen nach §§ 83, 85 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) vom 14.12.2021 (GVBl. I S. 931) in aktueller Fassung sowie Art. 7 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 1 der Satzung der Student*innenschaft der Philipps-Universität Marburg vom 23.12.2022 in der Fassung vom 03.12.2025 zu den Organen der Selbstverwaltung statt:

1. Student*innenparlament (Art. 7 der Satzung)
2. Fachschaftsräte (Art. 7 und Art. 35 der Satzung)

Wahlordnung: Die Wahlen werden nach der Wahlordnung (WO) der Student*innenschaft vom 05.02.2025 durchgeführt. Die Wahlen der studentischen Mitglieder im Senat (§ 42 HessHG) und den Fachbereichsräten (§ 50 HessHG) finden gleichzeitig statt, siehe hierzu die gesonderte Bekanntmachung des Zentralen Wahlvorstands der Universität.

Wahlgrundsätze: Die Mitglieder im Student*innenparlament und in den Fachschaftsräten werden von den jeweils wahlberechtigten Studierenden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Wahlverfahren: Die Wahlen zum Studenten*innenparlament und den Fachschaftsräten werden jeweils als Verhältniswahl (Listenwahl) oder, falls nur ein Wahlvorschlag vorliegt, als Persönlichkeitswahl (§16 Abs. 2 WO) durchgeführt.

Verhältniswahl: Sind mehrere zugelassene Wahlvorschläge vorhanden, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Hierbei haben die Wählenden je eine Stimme, die für eine der Vorschlagslisten vergeben werden kann.

Persönlichkeitswahl: Wenn nur ein Wahlvorschlag zugelassen ist, wird nach den Regeln der Persönlichkeitswahl gewählt. Hierbei haben die Wählenden so viele Stimmen, wie Sitze durch die jeweilige Wahl zu besetzen sind. Treten weniger Bewerber*innen zur Wahl an, als Sitze durch die Wahl zu besetzen sind, so reduziert sich die Anzahl der Stimmen auf die Anzahl der Bewerber*innen.

Amtszeit: Die Amtszeit der Gewählten beginnt am 01. Oktober 2026 und endet am 30. September des folgenden Jahres.

Stellvertretung: Sowohl bei den Wahlen zum Student*innenparlament als auch zu den Fachbereichsräten werden Stellvertreter*innen gewählt. Die Zahl und Reihenfolge dieser ergibt sich aus dem Ergebnis der Stimmenauszählung.

2. Wahlleitung, Wahlvorstand, Geschäftsstelle

Für die Vorbereitung und Durchführung der stud. Wahlen ist nach Art. 7 Abs. 4 der Satzung der Student*innenschaft i.V.m. § 8 der WO der Wahlausschuss der Student*innenschaft zuständig. Dieser hat sich am 23.02.2026 ordnungsgemäß konstituiert.

Die Sitzungen des Wahlausschusses der Student*innenschaft sind öffentlich.
Sie werden unter www.asta-marburg.de/gremien/wahlausschuss/ bekannt gegeben.

Dem Wahlausschuss gehören folgende Mitglieder an:

  • Charlotte Harnisch (Mitglied), entsandt durch das Student*innenparlament
  • Daniel Richarz (Vorstand), entsandt durch das Student*innenparlament
  • Fynn Mika Schedler (Mitglied), entsandt durch das Student*innenparlament
  • Jan Nicolas Sollwedel (Mitglied), entsandt durch das Student*innenparlament
  • Cedrik Tieben (Mitglied), entsandt durch das Student*innenparlament
  • Tobias Ganswindt (Mitglied), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
  • Nadja Voermanek (Mitglied), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
  • Ole Mikel Voges (Mitglied), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
  • Anna Voggeser (Vorständin), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
  • Luis Zickgraf (Mitglied), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz

Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses ist das Geschäftszimmer der Student*innenschaft der Philipps-Universität Marburg:
c/o AStA Marburg, Erlenring 5, Erdgeschoss Raum 04, 35037 Marburg

Die Geschäftsstelle ist zu erreichen:
E-Mail: wahlausschuss(at)asta-marburg.de

Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes: Gleichzeitig zu den Wahlen der Student*innenschaft zum Student*innenparlament und zu den Fachschaftsräten finden die Wahlen der studentischen Mitglieder für den Senat und für die Fachbereichsräte statt. Zur Durchführung der Wahlen kooperieren der Wahlausschuss und der Zentrale Wahlvorstand der Universität eng miteinander. Die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes befindet sich in der Biegenstraße 10, 3. Obergeschoss, Raum 03 003. Die Öffnungszeiten und nähere Einzelheiten können der Wahlbekanntmachung des Zentralen Wahlvorstandes entnommen werden.

3. Bekanntmachungen / Beschlüsse

Entscheidungen und Verlautbarungen des Wahlausschusses werden durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäude der Universität, B|02 Biegenstraße 10 und unter https://www.astamarburg.de/gremien/wahlausschuss/ bekannt gegeben.

4. Wahlberechtigte, Wahlbenachrichtigung, Wähler*innenverzeichnis

Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der Philipps-Universität Marburg, soweit ihre Immatrikulation bzw. Rückmeldung bis zum 02.04.2026 erfolgt ist.

Dieser Termin ist der Stichtag für die Eintragung im Wählerverzeichnis¹ der Universität, das als Grundlage für das stud. Wähler*innenverzeichnis fungiert. Immatrikulierte Studierende, die nicht in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, sind an der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts behindert.

Die Studierenden erhielten ihre Wahlbenachrichtigung mit den Immatrikulationsunterlagen. Das Stammdatenblatt umfasst auf dem Studienausweis eine Mitteilung über den Wahlfachbereich.

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur an jeweils einem Fachbereich ausgeübt werden. Studierenden, die mehreren Fachbereichen angehören (u.a. Lehramtsstudierende), können bis zum Ende der Offenlegungsfrist des Wählerverzeichnisses erklären, an welchen ihrer Fachbereiche sie ihr Wahlrecht ausüben wollen. Dazu könnt ihr euch an das Studierendensekretariat wenden.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 20.04. – 23.04.2026 jeweils während der Kernzeit von 8.30 – 15.30 Uhr in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes der Universität offen und kann von den Wahlberechtigten eingesehen werden.

Das Wählerverzeichnis wird am 23.04.2026 um 15.30 Uhr geschlossen.

Widersprüche gegen das Wählerverzeichnis sind ab dem Beginn der Offenlegung bis zum 24.04.2026, 15.30 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand der Universität schriftlich begründet und ggf. unter Vorlage von Beweismitteln einzureichen.

Die Öffnungszeiten und nähere Einzelheiten zum Zentralen Wahlvorstand können dessen Wahlbekanntmachung entnommen werden.

5. Wahlvorschläge

Vorschlagslisten und Einzelkandidaturen (nur zum Student*innenparlament) sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bis zum 05.05.2026, 13:30 Uhr in der Geschäftsstelle einzureichen und müssen zusätzlich in digital ausgefüllter Form (nicht eingescannte handschriftliche Form) ebenfalls zur selben Frist (§13 Abs. 2 WO) dem Wahlausschuss vorliegen. Hierbei muss ausschließlich die E-Mailadresse des Wahlausschusses benutzt werden: wahlausschuss(at)asta-marburg.de

Die Wahlvorschläge sollen auf den dazu vom Wahlausschuss zur Verfügung gestellten Formularen eingereicht werden. Diese findet ihr hier: https://www.asta-marburg.de/gremien/wahlausschuss/

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können Vorschlaglisten zurückgenommen, geändert oder ergänzt werden.

Unterstützer*innenlisten: Gemäß §11 Abs. 8 WO benötigt jede Vorschlagliste oder Einzelkandidatur für die Wahl zum Student*innenparlament, damit sie zur Wahl zugelassen werden kann, die Unterstützung von 40 verschiedenen Wahlberechtigten.
Diese wird durch dafür vom Wahlausschuss auf oben genannter Webseite zur Verfügung gestellten Unterlagen nachgewiesen. Eine mehrfache Unterstützung von Vorschlagslisten oder Einzelkandidaturen ist nicht zulässig. In diesem Fall wird di*er Unterstützer*in aus sämtlichen Unterstützer*innenlisten gestrichen.

Der Wahlausschuss tritt unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist zusammen und prüft die Wahlvorschläge, um über ihre Zulassung zu entscheiden. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht worden sind oder den aufgestellten Anforderungen nicht genügen, werden nicht zugelassen.
Der Wahlausschuss benachrichtigt unverzüglich die Vertrauensleute der nicht zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der Gründe, aus denen die Zulassung versagt wurde.

Gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags kann binnen drei Arbeitstagen Widerspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden. Die Frist beginnt unbeschadet der Benachrichtigung mit der Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses in der öffentlichen Sitzung (§15 WO).

6. Art und Zeitpunkt der Wahlen

Die Stimmabgabe der Wahlberechtigten kann entweder durch elektronische Wahl oder durch Briefwahl erfolgen.

Die elektronischen Wahlen finden vom 10.06.2026, 13:00 Uhr – 24.06.2026, 13:00 Uhr statt.

Briefwahl: Wer von der Briefwahl Gebrauch machen will, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief mit den zuvor auf Antrag übersandten und ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 24.06.2026, 13.00 Uhr wieder bei der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes eingegangen ist.

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nur auf schriftlichen, formlosen Antrag (z. B. per EMail) vom Wahlamt der Universität übersandt. Ein entsprechender Antrag muss spätestens bis zum 19.05.2026 beim Wahlamt der Universität eingegangen sein.
Die Briefwahlunterlagen stehen (nach der Einreichung der Wahlvorschläge) nicht vor dem 12.05.2026 zur Verfügung.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann Mitte / Ende Mai 2026.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können bis zum Ende der Briefwahl Ersatzwahlunterlagen beim Wahlamt der Universität abholen.
Für die Abholung der Ersatzwahlunterlagen ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild und ggf. zusätzlich die Vorlage des Studierendenausweises erforderlich.
In den Wahlbrief wird der verschlossene Wahlbriefumschlag mit dem / den angekreuzten Stimmzettel/n gelegt und der Wahlschein mit unterschriebener Erklärung zur Briefwahl gesondert beigefügt.

Elektronische Wahl: 10.06.2026, 13:00 Uhr – 24.06.2026, 13:00 Uhr

Wahlberechtigte, die keinen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, können im oben genannten Wahlzeitraum ihre Stimme durch elektronische Wahl, abgeben.

Studierende benötigen für die elektronische Stimmabgabe:

  • Students-Account, bestehend aus Benutzername und Passwort (1. Faktor)
  • Token für die Zwei-Faktor-Authentisierung, z.B. App-Token (2. Faktor)

Die initialen Zugangsdaten für den Students-Account haben alle Studierenden im Rahmen der Einschreibung erhalten. Sofern Sie noch ein TAN-Token (TAN-Liste) als 2. Faktor nutzen, beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise unter: https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa/anleitung-tan-token

Im Falle des Vergessens kann sich an das Hochschulrechenzentrum gewendet werden.

Wahlvorgang: Zur Stimmabgabe gibt der*die Wahlberechtigte nacheinander die vorgenannten Zugangsdaten über ein internetbasiertes Wahlsystem ein und authentifiziert sich so als wahlberechtigt.

Nach erfolgreicher Prüfung der Zugangsdaten werden jeder*jedem Wahlberechtigten die elektronischen Stimmzettel der Gremien untereinander / nacheinander angezeigt für die er*sie wahlberechtigt ist. Auf jedem Stimmzettel kann er*sie den gewünschten Wahlvorschlag / die gewünschten Wahlvorschläge zunächst markieren und wird anschließend insgesamt zur Bestätigung seiner*ihrer Wahl aufgefordert.

Mit erfolgter Bestätigung werden die abgegebenen Stimmen anonym bis zur Auszählung in der elektronischen Wahlurne gespeichert. Ein erneutes Einloggen in das Wahlsystem ist dann nicht mehr möglich!

Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl erhaltet ihr auf den Webseiten des Wahlamtes der Philipps-Universität Marburg unter:
https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/wahlen/hochschulwahlen-2026

7. Ausschlussfristen

Die in Ziffern 4. - 6. genannten Fristen können auch bei schuldlosem Versäumnis nicht verlängert werden.

Marburg, den 09.03.2026 Aushang ab dem 12.03.2026

¹Als studen*scher Wahlausschuss verwenden wir gendergerechte Sprache. Wird der Begriff „Wählerverzeichnis“ verwendet, beziehen wir uns auf das Wählerverzeichnis der Universität, welches durch die Philipps-Universität in dieser Schreibform geführt wird.

 

 

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