Was und Wer ist die Studentische / Universitäre Selbstverwaltung?

StuPa | FSK | FSR | AStA | FBR | Diese Dinge sind für dich nur merkwürdige Zusammensetzungen von Buchstaben? Du hast das alles irgendwie schon einmal gehört, bist dir aber (spätestens zu den Uniwahlen) gar nicht mehr so sicher, wie das jetzt alles läuft und funktioniert? Du willst einfach nur wissen, wer dir helfen kann? Dann bist du hier genau richtig. Das Folgende soll dir helfen, dich im Uni-Alltag zurecht und wieder zu finden.

Organigramm: studentische und universitäre Selbstverwaltung

Studentische Selbstverwaltung

Die studentische Selbstverwaltung teilt sich in zwei Hauptbereiche.

Zum einen wählen alle Student*innen jeweils innerhalb ihres Fachbereichs Fachschaftsräte (FSR) , die inoffiziell die aktiven Fachschaften – oft auch einfach „Fachschaft“ genannt – bilden. Diese setzen sich hauptsächlich für die Belange von Student*innen an ihrem Fachbereich ein. Darüber hinaus arbeiten und organisieren sich die Fachschaften uniweit in der Fachschaftenkonferenz (FSK) . Jede Fachschaft hat dort eine Stimme und entsendet (mindestens) eine*n Fachschaftsrat*rätin oder eine*n Vertreter*in.

Zum anderen wählen die Student*innen uniweit ihr eigenes Parlament, das Student*innen-Parlament (StuPa) . Das StuPa wiederum wählt den Allgemeinen Student*innenausschuss (AStA), deine Vertretung in den verschiedensten Belangen.

Universitäre Selbstverwaltung

Auch die Universitäre Selbstverwaltung teilt sich in zwei Breiche auf:

 

Auf Fachbereichsebene wählen alle Mitglieder des Fachbereichs nach Gruppen ihre Vertreter*innen für das höchste Gremium am Fachbereich, den Fachbereichsrat (FBR). Wir Studient*innen können drei Personen (Fachbereichsräte) in den FBR wählen.

Sitzverhältnisse:

3 Student*innen,
7 Professor*innen,
3 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
1 administrativ-technische*r Mitarbeiter*in.

Bis auf wenige Ausnahmen werden dort alle Entscheidungen getroffen, die den Fachbereich betreffen. Ob eine Änderung der Studienordnung oder Absegnung der Lehre. Der Fachbereichsrat wählt auch das Dekanat. Das Dekanat ist für die Verwaltung des Fachbereichs und die Umsetzung von Fachbereichsratsbeschlüssen zuständig. Es setzt sich zusammen aus Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in. Die*der Studiendekan*in ist für Studien- und Lehrangelegenheiten zuständig. Die*der Dekan*in vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule.

 

Auf uniweiter Ebene wählen alle Mitglieder der Universität ihre Vertreter*innen für den Senat . Der Senat trifft Entscheidungen, die für die gesamte Universität von Bedeutung sind. Er fasst Beschlüsse zur Entwicklungsplanung der Universität und kann auch Resolutionen zu Grundsatzfragen der aktuellen Hochschulpolitik verabschieden. Zum Beispiel hat sich der Senat an der Uni Marburg schon mehrfach gegen die Einführung und Durchsetzung von Studiengebühren, aber auch gegen den mit starken Kürzungen verbundenen Hochschulpakt ausgesprochen.
In den Senat können wir Studierende drei Senator*innen wählen.

Sitzverhältnisse:

3 Student*innen,
9 Professor*innen,
3 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
2 administrativ-technische Mitarbeiter*innen.

Vielleicht ist dir bei der Sitzverteilung schon aufgefallen, dass Student*innen sowohl in den Fachbereichen als auch im Senat nur sehr wenige Sitze haben, obwohl sie doch die größte Gruppierung an der Uni sind. Auch die wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitarbeiter*innen der Universität sind im Vergleich zu den Professor*innen massiv unterrepräsentiert.
Als Legitimation dieser undemokratischen Zustände wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er Jahren missbraucht, das den Professor*innen aus Gründen der Wissenschaftsfreiheit die Mehrheit in allen Uni- Gremien sicherte. Wir Studierende werden aber weiterhin zusammen mit den wissenschaftlichen und technisch-administrativen Mitarbeiter*innen für stärkere Mitspracherechte und eine gleichberechtigte Zusammensetzung der Gremien kämpfen!

Neben den genannten Befugnissen bestätigt der Senat das Präsidium. Das Präsidium setzt sich zusammen aus der*dem für sechs Jahre gewählten Präsident*in, den für drei Jahre gewählten Vize-Präsident*innen und der*dem Kanzler*in. Die*der Kanzler*in wird von der*dem Präsident*in vorgeschlagen und vom Ministerium in der Regel für acht Jahre ernannt. Das Präsidium leitet die
Universität und entscheidet über viele Fragen des Tagesgeschäfts sowie über den Haushalt der Uni. Den Präsidien und besonders den jeweiligen Uni-Präsident*innen, aber auch den Dekanaten an den
einzelnen Fachbereichen, wurden durch die Novellen des Hochschulgesetzes nach 2010 eine große Machtfülle zugesprochen. Sie können viele Entscheidungen ohne den zumindest noch halbwegs demokratisch legitimierten Senat der Universität oder den jeweiligen Fachbereichsrat treffen. Auch bestimmen an den Universitäten so genannte Hochschulräte, deren Mitglieder zu gewichtigen Teilen aus der kapitalistischen Privatwirtschaft stammen, immer mehr mit. Diesen Tendenzen der Ökonomisierung und Entdemokratisierung der Unis gilt es entgegenzuwirken!

Handlungsspielräume

Neben der Vertretung studentischer Interessen im Allgemeinen können die Aufgaben der Verfassten Student*innenschaft in drei große Bereiche geteilt werden:


1 . Die Student*innen als Statusgruppe der Hochschulen, haben ebenso das Recht, zu Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit dem Gebrauch der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den möglichen Konsequenzen für Gesellschaft und Natur befassen.


2. Dann gibt es die im klassischen Sinne verstandene Bildung der Student*innen, die sich wiederum auf mehrere Gebiete erstreckt, nämlich die künstlerischen und musischen Interessen. Auch der Bereich der politischen Bildung ist hier zu nennen, der insgesamt zur Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins (z.B. in Bezug auf Toleranz und Einsatz für die Menschenrechte) der Student*innen beitragen soll.


3. Schließlich ist die Selbsthilfe im Bereich der sozialen Belange zu nennen, z.B. durch Sozial-, Härtefall- und Rechtsberatung.

Schwächen trotz Stärken

Zu den Schwächen der Student*innenschaft gehört, dass das Interesse an ihr auch unter den Student*innen im Allgemeinen relativ gering ist. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen 2017 lag bei 11,05% (Zum Vergleich: 2010 waren es noch 26,8%). Abgesehen davon fehlen aber überall in der studentischen Selbstverwaltung Menschen, im Besonderen Frauen*, die Ämter und Aufgaben übernehmen. Studentische Interessenvertretung findet daher manchmal nur am Rande des Hochschullebens statt. Das verwundert immer wieder, da zu den Stärken der studentischen Selbstverwaltung gerade die vielfältigen Aufgabenstellungen gezählt werden können, die individuellen Interessen und Fähigkeiten Raum zur Entfaltung bieten.
Wenn du also Lust und Interesse hast...

Bring dich ein!

Warum eigentlich wählen?

Neben dir sind aktuell 26.726 (Stand 2017) Student*innen an unserer Universität eingeschrieben. Gemeinsam bilden wir alle die Student*innenschaft. Viele Entscheidungen an unserer Universität werden in Gremien der Selbstverwaltung getroffen. Diese sorgen u.a. für die Bereitstellung deines Semestertickets, die kostenlose Nutzung der Rechts- und Sozialberatung, die freie Gestaltung der Einführungswochen (OE) und viele weitere Angebote. Dafür müssen die Gremien von dir gewählt werden! Wir, die Student*innenschaft, nehmen über die verschiedenen Gremien außerdem aktiv Einfluss auf die Gestaltung unserer Hochschule. Die dafür gewählten Vertreter*innen repräsentieren deine Interessen gegenüber Universität, Land und Öffentlichkeit und verleihen damit den Anliegen der Student*innenschaft eine gewichtige Bedeutung!