Haushalte der Verfassten Student*innenschaft

Haushalte, Stellenpläne und etwaige Nachtragshaushalte

Die Haushaltsplanung ist in der Finanzordnung der Verfassten Student*innenschaft geregelt.

Diese besagt, dass der Finanzvorstand nach seiner Wahl durch das Student*innenparlament (StuPa) unverzüglich mit der Haushaltsplanung beginnen und dem StuPa den Entwurf eines Haushaltsplans zur Beschlussfassung vorlegen soll. Diesen muss der Finanzvorstand vor dem Parlament begründen.

Das StuPa verabschiedet den Haushalsplan mit der Mehrheit seiner satzungsmäßigen Mitglieder. Eine Ausfertigung des Haushaltsplan sowie des Beschlussprotokolls ist dem*der Präsident*in der Philipps-Universität Marburg zur Zustimmung vorzulegen. Der Haushaltsplan tritt nach der Zustimmung in Kraft und ist nach Artikel 13 Satz 5 der Satzung der Student*innenschaft der Philipps-Universität zu veröffentlichen.