2. Sitzung des 60. Student*innenparlamentes // 2nd meeting of the 60th Student Parliament
Datum: Mittwoch, 05.11.2025
Zeit: 18:00 Uhr c.t.
Ort: Raum 003, Biegenstraße 12, 35037 Marburg
Das Student*innenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der verfassten Student*innenschaft und damit die entscheidende Stelle deiner Interessenvertretung gegenüber Uni, Landesregierung und anderen Akteuren.
| E-Mail | stupa(at)studierendenschaft-marburg.de |
| AStA-Raum AStA room | 07a |
nach Vereinbarung
by appointment
Aus Personalmangel sind wir derzeit nur an Freitagen bis 16 Uhr erreichbar.
Because of staff shortage we are only available fridays until 4pm.
Der StuPa-Vorstand wurde zuletzt vom 60. StuPa (Legislatur 2025/26) in dessen 1. (konstituierender) Sitzung am 15.10.2025 sowie in dessen 3. Sitzung am 17.12.2025 gewählt:
Leonard Preß (Rosa Liste)
Thore Baethke (SDS)
Dominik Hechler (SDS)
Protokolle und Einladungen (auch) vergangener Sitzungen:
Als Student*in hast du zusätzlich die Option unserer ilias-Gruppe beizutreten. Hier findest du ebenfalls alle Informationen gesammelt.
Die Antwort ist zunächst relativ einfach: wir brauchen es für die wichtigsten Wahlen und Beschlüsse. Das sind zunächst die Wahl des Allgemeinen Student*innenausschusses (AStA), des Härtefallausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie der beiden studentischen Vertreter*innen im Verwaltungsrat des Studentendenwerks (sic). Der wichtigste Beschluss, den das StuPa zu fassen hat, ist der Haushalt der Student*innenschaft. Damit werden unter anderem studentische Projekte, die Fachschaften, Härtefälle und das Semesterticket finanziert.
Vier ständige Ausschüsse begleiten die Arbeit des Student*innenparlamentes. Es handelt sich hierbei um
Die Mitglieder der Ausschüsse werden gewählt oder entsandt. Es können weitere Ausschüsse einberufen werden.
Sie legen dem Student*innenparlament regelmäßig [...] [einen] schriftlichen Bericht [...] vor und stehen im Student*innenparlament persönlich für Fragen zur Verfügung. Der Vorstand des Student*innenparlamentes lädt die Ausschüsse hierzu spätestens zur Konstituierenden Sitzung des Student*innenparlamentes ein. (Artikel 16 Abs. 7 Satzung). Die Amtszeit eines Ausschusses beginnt mit der Konstituierenden Sitzung des Ausschusses und endet mit der Konstituierenden Sitzung des nachfolgenden Ausschusses (Artikel 16 Abs. 8 Satzung).
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse siehe auf deren jeweiliger Unterseite jeweils im Kasten auf der rechten Seite.
Zwar ist der Verwaltungsrat des Studierendenwerks kein Ausschuss des Student*innenparlamentes. Zwei Mitglieder werden dennoch vom Parlament gewählt.
CampusGrün ist nur mit fünf Personen zur Wahl angetreten und kann deshalb nicht alle Sitze besetzen. Die verbleibenden zehn Sitze bleiben unbesetzt.
Seit drei Jahren gibt es Kräfte im Student*innenparlament, die mit dem Argument des Sparens erstmals die Wahl von verschiedenen lange bestehenden Referaten verhindert haben und anschließend bis heute konsequent eine personelle Aufstockung des Vorstands blockieren. Was zunächst als vereinzelte Sparmaßnahme dargestellt wurde, hat sich über zwei Legislaturen zu einem System der Blockade entwickelt, das die Arbeitsfähigkeit des AStA inzwischen akut gefährdet.