FAQ

Was ist Klassismus?

„Klassismus ist die systematische Unterdrückung der armen Menschen und der Lohnabhängigen durch diejenigen, die Zugang zur Kontrolle der für alle zum Leben notwendigen Ressourcen haben. Klassismus wird ebenso aufrechterhalten durch ein Glaubenssystem, in dem Menschen aufgrund ihres ökonomischen Status’, ihrer Kinderzahl, ihres Jobs, ihres Bildungsniveaus hierarchisiert werden. Klassismus sagt, dass Menschen aus einer höheren Schicht klüger sind und sich besser artikulieren können als Menschen aus der Arbeiterklasse oder arme Menschen. Es ist eine Art und Weise, Menschen klein zu halten – damit ist gemeint, dass Menschen aus der höheren Klasse und reiche Menschen definieren, was ›normal‹ oder ›akzeptiert‹ ist. Viele von uns haben diese Standards als die Norm akzeptiert, und viele von uns haben den Mythos geschluckt, dass die meisten im Land zur Mittelklasse gehören. (Handbook of Nonviolent Action zitiert nach Kemper | Weinbach, 2022, S. 18-19).“

Quellen: 

  • Kemper, A. | Weinbach, H. (2022). Klassismus. Eine Einführung. 5. Auflage. Münster: unrast.

Wie kann ich mitmachen?

Offenes Plenum

Unser offenes Plenum bietet dir die Möglichkeit, aktiv an unserer Arbeit teilzuhaben und Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Im Plenum besprechen wir anstehende Projekte und verteilen Aufgaben unter den gewählten Referentis. Alle Betroffenen sind herzlich dazu eingeladen, bei unseren Schnupperplena vorbeizuschauen.

Mehr Infos zum offenen Plenum findest du unter „unsere Angebote“.

Projektarbeit mit Vergütung

Betroffene, die sich nicht zur Wahl für ein volles Jahr Engagement aufstellen lassen können, haben dennoch die Möglichkeit sich an unseren Projekten zu beteiligen. Wenn du die Organisation eines Projektes übernehmen möchtest, dass dir am Herzen liegt, können wir dir eine Vergütung auszahlen. Dein Honorar erfolgt in Form einer Aufwandsentschädigung. Wie hoch der Betrag ausfällt, müssen wir gemeinsam besprechen.

Wahl zur*zum Referent*in

Referent*innen sind die politische, studentische Interessensvertretung von Betroffenen an der Uni Marburg. Um Referent*in zu werden müsst ihr euch zur Wahl aufstellen. In der Regel finden die Wahlen einmal im Jahr statt. Dafür wird eine Mitgliedervollversammlung (kurz VV genannt) einberufen.

Weitere Informationen zur Wahl findet ihr unter ‚Über uns - Wahl zur*zum Referent*in‘ 

Welche Literatur für den Einstieg?

  • El-Mafaalani, A. (2021). Mythos Bildung - Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft (7. Auflage). Köln: Kiepenheuer & Witsch.
  • Hooks, B. (2022). Die Bedeutung von Klasse - Warum die Verhältnisse nicht auf Rassismus und Sexismus zu reduzieren sind (4. Auflage). Münster: Unrast. 
  • Kemper, A. | Weinbach H. (2022). Klassismus - Eine Einführung (5. Auflage). Münster: Unrast.
  • Seeck, F. (2022). Zugang verwehrt. Keine Chance in der Klassengesellschaft - Wie Klassismus soziale Ungleichheit fördert (2. Auflage). Hamburg: Atrium Verlag AG.

Theorie für Einsteiger*innen

Unser Name lehnt sich an die Habitus- und Feldtheorie des Soziologen Pierre Bourdieus an. Bourdieu schreibt jedoch sehr sperrig und ist im Original sehr schwer zu verstehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, Texte über oder Interviews mit diesen Personen zu lesen. 

Ein Interview mit Pierre Bourdieu findet ihr in: 

  • Bourdieu, P. (2015). Die verborgenen Mechanismen der Macht (Nachdruck d. Auflage v. 1992). Hamburg: Vsa Verlag. 

Eine Erklärung zur Bourdieus Theorie findet ihr im 10. Kapitel „Feld- und Habitustheorie: Pierre Bourdieu“ des folgenden Buches. Das Buch könnt ihr euch in der Uni-Bib ausleihen oder als E-Book herunterladen:

  • Schroer, M. (2022). Soziologische Theorien. Von den Klassikerin bis zur Gegenwart (2. Auflage). Stuttgart: utb GmbH. 

Weitere Informationen findet ihr im Klassismus-Wiki des Institutes für Klassismusforschung. 

 

 

 

Was ist ein autonomes AStA Referat?

AStA steht für allgemeiner Student*innenauschuss. Der AStA bietet Angebote von Studierenden für Studierende und setzt sich politisch für ihre Interessen ein. Organisiert sind die verschiedenen Bereiche wie Umwelt, Hochschulpolitik etc. in Form von Referaten. Der Begriff beschreibt in diesem Fall nicht das Halten einer Präsentation. Referate werden von gewählten Studierenden (Referent*innen genannt) geleitet, die im Rahmen ihrer Arbeit Veranstaltungen und Projekte zum jeweiligen Thema organisieren. 

Es gibt nicht-autonome und autonome Referate, zwischen denen ein paar wichtige Unterschiede bestehen. Wie der Name schon sagt, sind autonome Referate selbstständig. Autonomie beschreibt ihre Unabhängigkeit vom AStA. Sie haben mehr Freiheiten als nicht-autonome Referate. 

Autonome Referate vertreten die Interessen von benachteiligten Personengruppen. Der SoFiKuS vertritt beispielsweise die Interessen von Arbeiter*innenkindern und armutsbetroffenen Studierenden. Diese marginalisierten Gruppen wählen meist einmal im Jahr auf einer Mitgliedervollversammlung (kurz MVV) ihre studentische Vertretung, also die Referent*innen. Die VV wird in der Regel von den derzeitigen Referent*innen organisiert. Lediglich die Neugründung eines autonomen Referates wird vom Student*innenparlament (kurz StuPa) abgestimmt. Nicht-autonome Referate werden hingegen einmal im Jahr vom StuPa gewählt. Das StuPa setzt sich aus verschiedenen Hochschulparteien zusammen, die eigene Wahlprogramme haben. 

Nach ihrer Wahl nehmen nicht-autonome Referate am AStA-Plenum teil, während autonome Referate meist ein internes Plenum für Betroffene abhalten. Einmal im Quartal findet außerdem ein Plenum mit allen autonomen Referaten statt. In Plena werden anstehende Projekte besprochen, Aufgaben verteilt und Finanzanträge abgestimmt. Da autonome Referate über ihren eigenen Haushalt verfügen, müssen sie keine Finanzanträge im AStA-Plenum stellen. Betroffene können selbst entscheiden für welche Projekte sie ihr Geld ausgeben möchten. Nicht-autonome Referate müssen Finanzanträge im AStA-Plenum stellen. 

Während der Legislatur, also der Amtszeit, müssen nicht-autonome Referate dem StuPa Abschlussberichte einreichen, welche Rechenschaftsberichte genannt werden. In den Berichten beschreiben die Referent*innen, was sie während ihrer Legislatur gemacht haben. Autonome Referate müssen dem StuPa keine Rechenschaft ablegen, wohl aber ihren Mitgliedern auf der folgenden VV. 

Des Weiteren sind Referent*innen der autonomen Referate verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine VV einzuberufen. Diese Pflicht ist in der Satzung der Student*innenschaft festgeschrieben. Alle autonomen Referate haben zudem ihre eigenen Satzungen. In diesen sind Aufgaben, Ziele und Pflichten der Referate festgehalten, an die sich die gewählten Vertreter*innen halten müssen. Nicht-autonome Referate haben in der Regel keine eigene Satzung. 

Daneben gibt es Unterschiede in der Bezahlung. Referent*innen nicht-autonomer Referate erhalten derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung (kurz AE) von 250 Euro. Bei autonomen Referaten ist die AE an die Anzahl der gewählten Referent*innen gekoppelt. Aktuell stehen insgesamt 500 Euro AE für alle Referent*innen eines autonomen Referates zur Verfügung. Sind beispielsweise vier Referent*innen im Amt, werden die 500 Euro durch vier geteilt, sodass alle 125 Euro monatlich erhalten (Stand 2024).

Weitere Informationen zu autonomen Referaten findet ihr in der Satzung der Student*innenschaft.