Digitales D-Ticket ab WiSe 2024/25
Wir haben es bei unserem Semesterticket bezogen auf Bus und Bahn grundsätzlich mit zwei Vertragsbereichen zu tun – Nahverkehr (Regionalzüge, Stadtbusse in Marburg und andernorts, etc.) und Fernverkehr (ICE und IC/EC). In beiden Bereichen werden die Verträge regelmäßig von uns unabhängig voneinander mit unseren Vertragspartner*innen, mit dem Ziel, das Beste für die Marburger Studierenden rauszuholen, ausgehandelt.
Bisher (bis zum SoSe 2024) bestand unser Vertragsbereich des Nahverkehrs aus drei Verträgen (RMV, NVV, VGWS), die ein gewisses Gültigkeitsgebiet des Marburger Semestertickets ermöglicht haben, das auf unserer Semesterticket-Website einsehbar war.
Bis einschließlich des Sommersemesters 2024 bestand unser gesamtes Semesterticket aus Papier und war zugleich unser Semesterausweis. Lediglich die ehemalige Deutschlandticket-Upgrade-Möglichkeit war als digitales Ticket verfügbar und bedurfte einer Aktivierung seitens der Studierenden. Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 gibt es nun Veränderungen bezüglich Papierform, Digitalität und Notwendigkeit der Ticketaktivierung.
Mit Start Oktober 2024 werden die bisherigen Nahverkehrsverträge (RMV, NVV, VGWS) des Marburger Semestertickets, wie vom Studierendenparlament beschlossen, durch das Deutschlandticket (D-Ticket) abgelöst. Das D-Ticket wird (bis auf die unten erklärte Chipkarten-Ausnahme) als digitales HandyTicket ausgegeben, indem man sich vor der erstmaligen Nutzung auf dem Portal des RMV mit dem students-Account anmeldet (wie bisher beim Upgrade auch). Wer das Ticket nicht aktiviert, kann es auch nicht nutzen. Der Aktivierungslink ist der gleiche wie der beim bisherigen D-Ticket-Upgrade:
Der bestehende Vertrag zwischen DB Fernverkehr und dem AStA Marburg läuft davon unbeeinflusst weiter - die ICEs auf der Strecke Kassel-Marburg-Gießen-Frankfurt-Darmstadt-Bensheim-Heidelberg (in beide Richtungen) sind damit weiterhin ebenso nutzbar wie die ICs in Hessen - die nutzbaren Verbindungen sind auf unserer Netzkarte (oben) zu sehen. Der Papier-Semesterausweis ist (inklusive Lichtbildausweis) also weiterhin unser Fernverkehrsticket, ist aber kein Nahverkehrsticket mehr!
Im Folgenden informieren wir euch über die wichtigsten Punkte zum D-Ticket und die Änderungen bei der Semesterticket-Rückerstattung!
Allgemeines
- Das D-Ticket gilt immer für den offiziellen Zeitraum des jeweiligen Semesters (WiSe: Oktober-März, SoSe: April-September) und ist für jedes Semester neu zu aktivieren.
- Das D-Ticket gilt (anders als der Fernverkehr) leider nicht im Monat vor Semesterbeginn - ist vor allem für die Erstis (Willkommen in Marburg!) wichtig.
- Das D-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument (u.a. Personalausweis, Reisepass).
- Das neue D-Ticket ist ein digitales HandyTicket und die Aktivierung des D-Tickets als HandyTicket erfolgt aktuell über das Portal des vom RMV beauftragten Dienstleisters, der Digital H GmbH. Hier müssen sich die Studierenden einmal pro Semester mit ihrem students-Account anmelden, um das Ticket nutzen zu können.
- Die Kosten des D-Ticket sind über den Semesterbeitrag abgedeckt. Das D-Ticket kostet 176,40 € pro Studi/Semester.
- Das Semesterticket-Upgrade für den September 2024 ist nur noch bis zum 24.09.2024 kaufbar, danach nicht mehr. Alle Upgrades werden Ende September storniert.
- Am praktikabelsten ist die Ablage des Deutschlandsemestertickets ins Wallet eures digitalen Endgeräts. Dies ist auf Basis der Erfahrungen bisher aktuell die beste Variante, da das WebTicket bei möglichen technischen Problemen eher anfällig sein könnte.
- Bei technischen Problemen zum Abruf oder Darstellung des Deutschlandsemestertickets wendet euch bitte an den RMV-Partner Digital H unter support(at)ride-ticketing.de
- Für generelle Fragen oder Anmerkungen zum Deutschlandsemesterticket wendet euch neben uns auch gern an den RMV.
Hinweise zur Rückerstattung
Wir haben das bisherige Rückerstattungsformular aktualisiert und angepasst und laden es unter Service → Semesterticket-Rückerstattung hoch.
Wir bitten zu beachten, dass für den Erstattungsgrund LandesticketHessen das Deutschlandsemesterticket nicht abgerufen werden darf! Hier baut die Uni hoffentlich einen Warnhinweis auf die Aktivierungsseite ein. Alternativ bitten wir um entsprechende Kommunikation unter den Studierenden.